Methoden der ästhetischen Medizin werden wohl hauptsächlich für Bereiche der nicht medizinisch notwendigen Behandlungen im Sinne der "Schönheitsmedizin" angeqandt.
Jedoch kommen einige Methoden aus "echten" therapeutischen Gebieten bzw, werden auch bei medizinisch notwendigen Indikationen eingesetzt.
So stammt die Injektions-Lipolyse aus der Notfallmedizin zur Behandlung von Fettwembolien.
Die PRP Plasmatherapie stammt aus der Orthopädie und Sportmedizin.
Sollten ästhetische Behandlungen eindeutig medizinisch oder psychisch zu begründen sein,
so sehe ich die Behandlung auch als eine therapeutische Heilbehandlung an.
In diesem Fall entfällt die MwSt.-Pflicht (bzw. USt.-Pflicht) und eine Abrechnung erfolgt soweit möglich entsprechend bzw. analog den Ziffern der GeBüH oder GOÄ.