Einige häufige Fragen (FAQs) zu ästhetischen Behandlungen:
Wirkt eine ästhetische Behandlung immer ?
Gibt es eine Erfolgsgarantie ?
Die Erwartungshaltung an eine ästhetische Behandlung und ihren Erfolg ist oft sehr hoch!
Daher muss man ganz klar sagen:
Eine Behandlung wirkt oft, aber nicht immer!
Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht, allgemein nicht, bei keiner medizinischen Behandlung!
Wie bei allen medizinischen Behandlungen gilt auch hier:
Gibt es das Behandlungshonorar zurück, wenn eine Behandlung nicht (ausreichend) wirkt?
Nein, aus den oben genannten Gründen nicht.
Ich kann, wie jeder Behandler, nur nach bestem medizinischem Wissen eine Behandlung durchführen.
Jeder Patient reagiert jedoch individuell und spricht anders oder mitunter auch gar nicht auf eine Behandlung an.
Ob und wie (gut) ein Patient auf eine medizinischen Behandlung anspricht, kann man vorher nie (genau) wissen.
Das gilt auch für ästhetische Behandlungen.
Bei einer normalen medizinischen Behandlung bekommen Sie ja auch nicht das Geld vom Arzt oder der Krankenkasse zurück, wenn die Tabletten beim 1.Therapieversuch nicht (ausreichend) anschlagen.
Wenn eine 1. Behandlung nicht ausreicht, wie sieht es mit Nachbehandlungen aus?
Bei manchen Behandlungen ist es medizinisch sinnvoll und angeraten,
vorsichtig anzubehandeln und ggf. in einer 2. oder 3. Behandlung weiter zu behandeln.
Das ist z.B. bei manchen Hyaluronunterspritzungen so,
dass man erst 1 ml injiziert und in ca 4 Wochen ggf,. nochmal z.B. 1 ml zusätzlich, um das Gewebe nicht zu überlasten,.
Dieses Vorgehen ist normal und in solche Nachbehandlungen sind bei mir innerhalb eines angemessenen Zeitraums im allgemeinen günstiger als die 1. Behandlung.
Bei Hyaluronbehandlungen handhabe ich es oft in etwa so, als hätte man bei der 1. Behandlung schon 2 statt 1 ml injiziert.
Es kommt natürlich jeweis darauf an, um welche Art der Behandlung es sich genau handelt.
Bei anderen Behandlungen ist es schlichtweg nicht absehbar, ob die Wirkung ausreicht.
Bei diesen Behandlungen ist es in der Regel auch nicht wie bei manchen Hyaluronunterspritzungen geplant,
in mehrerern Schritten vorzugehen.
Dann ist wie oben beschrieben ein normales Risiko, das man als Patient eingeht, wie bei jeder med. Behandlung, ob eine Behandlung ausreicht bzw. (asreichend) anschlägt.
Das ist z.B. bei Fadenlifting oft der Fall.
Hier gilt, falls nicht von vorneherein anders geplant und abgesprochen,
eine Folgebehandlung normalerweise als normale Behandlung ohne Sonderkonditionen.
Gibt es bei ästhetischen Behandlungen Nebenwirkungen ?
Hierzu muss ebenfalls klar gesagt werden:
Sind ästhetische Behandlungen schmerzhaft ?
Was passiert bei Unzufriedenheit oder gar Schäden bzw. eindeutigen Behandlungsfehlern?
Sollte trotz aller Vorsicht doch ein Schaden durch eine Behandlung entstehen, nicht im Rahmen der mögichen üblichen Nebenwirkungen liegt, so sind diese Schäden durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt und müssen ggf. durch ein Gutachten bewertet werden.
Mitunter wird auch versucht, nicht zufriedenstellende Ergebnisse als Behandlungsfehler darzustellen,
um kostenlose zusätzliche Behandlungen zu erhalten.
Dazu muß ich klar sagen:
Wie oben beschrieben, können Ergebnisse mei ästhetisch medizinischen Behandlungen nicht garantiert werden.
Die Erwartungen an die Ergebnisse sind schlichtweg oft sehr unrealistisch hoch, auch bedingt durch entsprechende Werbung bzw. retuschierte Fotos und Videos.
Auch im Beratungsgespräch wollen manche Patienten auch nicht immer gerne hören, dass die Möglichkeiten der Behandlungen begrenzt sind und nicht alle Vorstellungen realisiert werden können.
Die Folge daraus kann sein, dass manche Patienten mit einem technisch machbaren Behandlungsergebnis letztendlich doch nicht zufrieden sind.
Meist liegt das jedoch wie gesagt an überzogenen Erwartungen oder an der individuellen Hautstruktur bzw. körperlichen Reaktion auf Behandlungen oder auch an schon vorher durchgeführten Behandlungen und ggf. vorhandener (innerer) Narbenbildung oder Hautverhärtungen.
Falls eindeutig Materialfehler vorliegen, was aber bei den zugelassenen und geprüften Materialien sehr selten vorkommt, kann das ggf. auch mit dem Hersteller und dessen Versicherung geklärt werden.
Ich bin ggf. gerne bereit, wenn ein Patient mit dem von ihm erwarteten Ergebnis unzufrieden ist, obwohl die Behandlung medizinisch vollkommen korrekt ausgeführt worden ist, in geeigneten Fällen nachzubehandeln zu entsprechenden Konditionen. Das ist jedoch vollkommen freiwillig und kein Eingeständnis fehlerhafter Behandlung.
Bei Verdacht auf fahrlässige Behandlungsfehler müssen diese durch Gutachten abgeklärt werden und sind dann in der Regel auch Sache einer Versicherung.
Das betrifft aber wohl eher chirurgische Verfahren oder bei Behandlungen durch Unkundige bzw. Laien.
Bei den in meiner Praxis durchgeführten Methoden mit entsprechender Umsicht und Ausbildung sind solche Behandlungsfehler praktisch kaum möglich.